Max Vollert an Ernst Haeckel, Jena, 1. März 1915
DER KURATOR
DER GROSSH. U. HERZOGL. SÄCHS.
GESAMT-UNIVERSITÄT.
JENA, DEN 1. März 1915
Hochverehrte Exzellenz!
Die Grossherzoglich und Herzoglich Sächsischen Staatsministerien haben im Einverständnis mit dem akademischen Senat genehmigt, dass dem Kapital Eurer Exzellenz Namen tragenden Stiftung Wertpapiere im Nennwert von 9800 M entnommen und der Erlös Eurer Exzellenz für Zwecke des Phyletischen Archivs zur Verfügung gestellt wird.
Es könnten an Sie zurückgegeben werden:
6000 M 4 %. Schuldverschreibungen des Provinzialverbands der Provinz Westfalen,
3500 M 4 %. Schuldverschreibungen des Kreises Teltow,
300 M 4 %. Schuldverschreibungen der Gothaischen Landeskreditanstalt.
Bei Eurer Exzellenz beehre ich mich anzufragen, ob diese Schuldverschreibungen an die Bank für Thüringen hier zu Ihrer Verfügung abgegeben werden sollen oder ob sie durch das Uni-||versitäts-Rentamt zum dermaligen – allerdings niedrigen – Kurs veräussert und der Erlös der gedachten Bank für Ihre Rechnung überwiesen werden soll.
Vollert
Seiner Exzellenz
Herrn Wirklichen Geheimen
Rat Professor Dr. Haeckel
hier.